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AGB

Die allgemeinen Geschäftsbestimmungen sind so ausgelegt, dass der Fokus auf dem Absolvieren des Kurses und dem Lernen liegt. Deshalb wird vor allem darauf geachtet, dass Sie bei Verhinderung eine Möglichkeit bekommen, den Kurs nachzuholen. Dies gilt nicht bei Ferienkursen, da deren Angebot weniger flexibel ist. Andererseits schützen Sie auch die Interessen von arteCàrpino- und weiterer Teilnehmer bei Ferienkursen.

 

§ 1. Anmeldung

1.Die Anmeldung ist verbindlich.

2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich via Kontaktformular.

3. Wenn bereits eine eMail-Korrespondenz mit der Kursleitung besteht, reicht auch eine Anmeldung via eMail, wenn darin bestätigt wird, dass die AGBs gelesen und ange-nommen wurden .

4. Wichtig bei jeder Form der Anmeldung ist, dass Sie die AGB gelesen haben und durch Ihre Anmeldung bezeugen, dass Sie damit einverstanden sind.

§ 2. Versicherung

1. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

2. Eine Haftpflichversicherung wird vorausgesetzt.

 

§ 3. Bezahlung

1. Wenn nicht anders vermerkt wird bei Kursbeginn der Betrag bar bezahlt oder durch Überweisungen bis drei Tage vor Kursbeginn.

2.
Der Postzuschlag bei Einzahlungen am Postschalter muss bei der Einzahlung auf den Kurspreis aufgeschlagen werden. Bitte informieren Sie sich am Postschalter.

3.
Ansprüche auf Kursleitungen bestehen erst, nachdem der Kurs gänzlich bezahlt worden ist.

 

§ 4. Rückerstattung

1. Der volle Kurspreis wird rückerstattet - respektive der Betrag ist nicht geschuldet, wenn:
a)
der Kurs von Seiten der Kursleitung abgesagt wird,
b)
die Mindestteilnehmerzahl bei Ferienkursen 20 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht wurde.

2. Wenn Sie oder Ihre Gruppe nicht an einem Kurs erscheinen können, wird ein neuer Termin gesucht.

3. Ist dies nicht möglich, wird der allenfalls bereits einbezahlte Kurspreis bei rechtzeitiger Abmeldung voll zurückerstattet, sofern keine Unkosten entstanden sind.

 

§ 5. Rechtzeitige Abmeldung

1. Abmeldungen bis eine Woche (7 Tage) vor Kursbeginn sind rechtzeitige Abmeldungen.

2.
Wird der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb von zwei Monaten nachgeholt, werden keine Unkosten verrechnet.

3. Nach diesen 2 Monaten erlischt der Kursauftrag und alle damit verbundenen speziellen Abmachungen. Der Kurs gilt als nicht nachgeholt.

4. Wird der Kurs nicht nachgeholt und sollten bereits Unkosten für eine Kursvorbereitung angefallen sein, werden diese in Rechnung gestellt.

5.
Der Stundenansatz für die Unkostenberechnung ist derselbe wie für die ents-prechende Preiskategorie.

6. Sollten Sie innerhalb eines Jahres wieder (irgend)einen Kurs bei arteCàrpino buchen wollen, dann wird Ihnen der verrechnete Unkostenbeitrag vom Kurspreis abgezogen.

 

§ 6. Späte und zu späte Abmeldung

1. Abmeldungen in der Woche des Kurstermins sind späte Abmeldungen.

2.
Auch hier wird zuerst ein neuer Termin gesucht.

3.
Wird ein neuer Termin gefunden, wird der Kurspreis einmalig erhöht:
a)
Bei Abmeldung am 7., 6., 5., 4., 3.,Tag vor Kursbeginn um 2%.
b)
Bei Abmeldung am 2. Tag oder Vortag vor Kursbeginn um 10%.

4. Wird kein neuer Termin gefunden, werden zusätzlich die Unkosten in Rechnung gestellt:
a)
Bei Abmeldung am 7., 6., 5., 4., 3. Tag vor Kursbeginn mit einem um 10% erhöhten Stundenansatz der entsprechenden Preiskategorie.
b) Bei Abmeldung am 2. oder Vortag vor Kursbeginn mit einem um 20% erhöhten Stundenansatz der entsprechenden Preiskategorie.

 

§ 7. Abmeldung wegen Krankheit oder Unfall

1. Sollte ein Unfall oder eine plötzlich eingetretene Krankheit Ihr Erscheinen am Kurs verhindern, so kann, bei Vorweisen eines Arztzeugnisses, auf den Unkostenbeitrag verzichtet werden, wenn der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt dennoch stattfinden wird.

2. Kann der Kurs wegen des Unfalls oder der Krankheit nicht nachgeholt werden, liegt es bei der Kursleitung, ob sie aufgrund des vorgewiesenen Arztzeugnisses auf den Unkostenanteil nach § 5.4f verzichten will oder nicht.

 

§ 8. Ferienkurse

1. Ferienkurse können nur stattfinden, wenn die ausgeschriebene Mindestteilneh-merzahl 21 Tage vor Kursbeginn erreicht ist. Dies soll allen Teilnehmern ermöglichen, 20 Tage Zeit zu haben, um Flüge zu buchen und ähnliche Vorbereitungen zu treffen.

2. Deshalb gilt nur als angemeldet, wer den Kurspreis bis spätestens am 21. Tag vor Kursbeginn einbezahlt hat. (Frühere Einzahlungen sind in der Regel günstiger als spätere.)

3. Ob der Kurs durchgeführt wird, wird am 20. Tag vor Kursbeginn mindestens auf der Homepage zu lesen sein, und wenn möglich via eMail mitgeteilt. Es empfiehlt sich, den allfälligen Flug gleich zu buchen. Der Kurs wird dann in jedem Fall durchgeführt.

4. Sollte die Kursleitung aus gewichtigen Gründen den Kurs nicht selbst durchführen können, wird ein Ersatz gesucht.

4. Der Kurspreis wird zwischen dem 19. und dem 15. Tag vor Kursbeginn durch Überweisung voll zurückerstattet, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde (siehe §4.1b)

5. Abmeldungen innerhalb der 21 Tage vor Kursbeginn werden wie folgt zurückbezahlt.
a) Ein Unkostenbeitrag von 70% wird vom Kursbetrag abgezogen, sofern die Unkosten diesen Betrag nicht übersteigen .
b)
Übersteigen die Unkosten die 70% des Kursbetrages, wird Ihnen die Auflistung der Unkosten zugeschickt und der Betrag vom Kursgeld abgezogen.
c) Konnten Sie hingegen einen Ersatzteilnehmer finden, wird Ihnen der Unkostenbeitrag erlassen.

 

§ 9. Kursinhalt

1. Der Kursinhalt der individuellen Kurse wird vor dem Kurs gemeinsam festgelegt, damit er Ihren Bedürfnissen entspricht.

2. Die Festlegung und Gestaltung des Kursinhalts von Ferienkursen liegt bei der Kursleitung, sofern diese Kurse als arteCàrpino Ferienkurse ausgeschrieben wurden.

3. Bei Ferienkursen, die von einer Gruppe organisiert werden, wird der Kursinhalt gemeinsam im Vorfeld des Kurses festgelegt.

4. Sollte der Kursinhalt nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen, haben Sie das Recht, zu Beginn des Kurses Änderungen vorzuschlagen. Diesen Wünschen wird so gut es kurzfristig realisierbar ist entsprochen.

5. Sollten Sie mit dem erhaltenen Kurs trotz Mitspracherecht unzufrieden sein, müssen Sie dies während des Kurses oder gleich anschliessend zur Sprache bringen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr entgegen genommen.

6. Es ist Ihnen bewusst, dass die Technik und das Fachwissen nur in ihrer Anwendung und durch Übung zum Erfolg führt. Deshalb nutzen Sie die Zeit zwischen zwei Kursterminen zur Übung und Vertiefung des Gelernten.

 

§ 10. Gerichtsstand

1. Der Gerichtsstand ist Zürich (CH).

2. Es kommt ausschliesslich Schwezer Recht zur Geltung.

 

   

 

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